EURO-Richtlinien - Europäische Abgasnormen

Jedes Auto, das von einem Benzin- oder Dieselmotor angetrieben wird, gibt durch die Abgase eine Reihe von Schadstoffen in die Luft ab. Die EURO-Richtlinien kennzeichnen Emissionsnormen, die die maximale Menge an Schadstoffen festlegen, die in den Abgasen enthalten sein darf. Sie sind verbindlich und gültig in allen Ländern der Europäischen Union. Ihr Ziel ist es, den Gehalt an Stickoxiden (NOx), Kohlenwasserstoffen (HC), Kohlenmonoxid (CO) und Feststoffpartikeln (PM) in Emissionen schrittweise zu reduzieren.

In regelmäßigen Abständen von 4 bis 5 Jahren werden neue EURO-Richtlinien herausgegeben und aufsteigend nummeriert. Jede neue Abgasnorm wird strenger und die Schadstoffgrenzwerte niedriger. Die Norm gilt immer für neu hergestellte Fahrzeuge, die ab dem Datum des Inkrafttretens der Verordnung zugelassen werden.

Die erste Richtlinie namens EURO 1 trat bereits 1992 in Kraft. Die EURO 4-Norm brachte 2005 eine neue SCR-Technologie (selektive katalytische Reduktion, Harnstoffeinspritzung) auf den Markt und damit den Beginn des Einsatzes von AdBlue® flüssig.

Das flüssige AdBlue® wirkt im SCR-Katalysator als Reduktionsmittel und reduziert Stickoxide zu Stickstoffgas, das ein natürlicher Bestandteil der Atmosphäre ist. Die SCR-Technologie in modernen Dieselmotoren reduziert die Stickoxidemissionen um 95 %.

Seit 2014 gilt die EURO 6-Norm in verschiedenen Variationen – sie wird fast jedes Jahr modifiziert und verschärft. Es gab bereits EURO 6B, 6C, 6D-TEMP und derzeit ist EURO 6D in Kraft. Bisher wurde die Messung der Zusammensetzung von Abgasen meist im Labor durchgeführt, was mitunter zu einer Verfälschung der tatsächlichen Emissionen führte. Der 6D-Standard führt eine Anforderung zur Messung von Emissionen in den gemischten WLTP-Tests ein, was bedeutet, dass neue Fahrzeuge mit speziellen Geräten ausgestattet sein müssen, die die Verbrennung und die Freisetzung schädlicher Gase in die Atmosphäre überwachen.

Die EU arbeitet nun an der endgültigen Form der EURO 7 Norm, die 2025 in Kraft treten soll.

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